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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe

12. November 2022 – Pressemitteilung vom 8.11.2022 in der AZ

Mit Entscheid vom 12. Oktober 2022 (vgl. die Verfügung im Anhang) hat die Aargauer Industrie- und Gewerbeaufsicht (Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit)
entschieden, dass die Ladengeschäfte in Bremgarten am Synesius-Sonntag bzw. während des Markts der Vielfalt nicht geöffnet sein dürfen. Davon nicht betroffen und darum trotzdem offen waren Geschäfte, welche ausschliesslich von freiwilligen HelferInnen, den EigentümerInnen selbst bzw. deren Familienmitglieder bedient wurden.

Die erwähnte Verfügung stellt eine komplette Praxisänderung im Kanton dar: Bis anhin wurden die Gesuche aus Bremgarten in Aarau nämlich stets ausnahms- und anstandslos bewilligt. Es ist davon auszugehen, dass diese neue Haltung der Industrie- und Gewerbeaufsicht im Zusammenhang mit dem Wechsel der für die Erteilung der Bewilligungen zuständigen Person steht.

Seit über 350 Jahren pilgern am Synesius-Sonntag Menschen aus der ganzen Region nach Bremgarten zur Augensegnung. Sie pflegten, wenn sie schon in der Stadt waren, gleich ihre grösseren Einkäufe, wie z.B. die Anschaffung neuer Winterschuhe, zu tätigen. Dem entsprechend alt ist die Tradition, dass die Ladengeschäfte in Bremgarten an diesem Tag geöffnet sind. Die Geschäfte in der Altstadt sind auf diesen zusätzlichen Umsatz dringend angewiesen. Sollte die neue Bewilligungspraxis der Aargauer Industrie- und Gewerbeaufsicht bestätigt bzw. im nächsten Jahr wiederholt werden, so wäre dies für die Altstadt Bremgarten und die hiesigen Traditionen äusserst schädlich.

Die Bremgarter Grossräte, Stefan Dietrich, SP, und Karin Koch Wick, Die Mitte, sind mit Vertreterinnen der Ladengeschäfte der Altstadt in Kontakt und reichen morgen Dienstag im Grossen Rat die beiliegende Motion ein. Diese beantragt, das massgebende kantonale Einführungsgesetz so zu ändern, dass vom Regierungsrat neu drei, statt nur zwei, bewilligungsfreie offene Sonntage festgelegt werden. Dieser zusätzliche dritte Sonntag soll gemäss den lokalen und regionalen Bedürfnissen vergeben werden (in Bremgarten z.B. für den vierten Sonntag im Oktober).

Die Motionärin und der Motionär erachten diese Forderung als sinnvoll, für die Förderung der Bremgarter Altstadt notwendig und auch aus arbeitsrechtlicher Sicht vertretbar: Einerseits werden die Arbeitnehmenden im Falle von Sonntagsarbeit durch das Arbeitsrecht geschützt (sie haben z.B. das Recht, die Sonntagsarbeit abzulehnen, sie können den Sonntag zeitnah kompensieren und erhalten einen Lohnzuschlag von 50%) und andererseits sieht der Bundesgesetzgeber (also das schweizerische Stimmvolk) im Arbeitsgesetz bereits vor, dass bis zu vier verkaufsoffene Sonntag pro Jahr ohne Weiteres in Ordnung seien. Der Wunsch der Unterzeichnenden nach drei bewilligungsfreien Sonntagen liegt unter dem zumutbaren Maximum und hat einzig zum Ziel, dem Regierungsrat mehr Spielraum zur Förderung der regionalen und lokalen Besonderheiten sowie der Altstädte im Aargau, dem Kanton der Vielfalt, zu geben.

Erfreulicherweise ist die beiliegende Motion bereits auf eine breite Zustimmung gestossen. Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedensten Altstädten, wie Lenzburg, Zofingen, Baden, Aarau und Brugg, aus praktisch allen Parteien unterstützen und begrüssen das Anliegen. Dies bestägt, dass der Antrag auf Gesetzensänderung einem echten Bedürfnis entspricht.

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Motion "Bewilligungsfreie Sonntagsverläufe" PDF Datei von 12. November 2022