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Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen

7. Juni 2021

Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2021

Traktandum 5

Genehmigung des überarbeiteten Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen

 

Antrag:
Es sei in § 4 Abs. 3, letzte Zeile, des überarbeiteten Reglements über das Friedhof- und Bestattungswesen der Zusatz «ohne Namensnennung» zu streichen.

(Seite 10 im Büchlein)

 

Ausgangslage:

Die Kosten der Bestattung werden der Erbschaft belastet und – wenn keine solche vorhanden ist – den Hinterbliebenen auferlegt. Kann niemand zur Kasse gebeten werden, muss die Gemeinde am letzten Wohnsitz des oder der Verstorbenen für die Kosten aufkommen.

Bremgarten sieht für diesen Fall vor, die mittellose Person kremieren und im Gemeinschaftsgrab bestatten zu lassen.

So sieht das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Bremgarten aus:

Rundum sind Steinplatten auf den Hügel gelegt, in die die Namen der Verstorbenen und hier beerdigten Menschen eingemeisselt werden. Der Stadtrat möchte, dass dies für Mittellose nicht gelten soll. Ihre Urne wird hier beigesetzt, aber der Name soll nicht auf der Grabplatte aufgeführt werden.

Dies erachtet die CVP insbesondere aus den folgenden Gründen als stossend:

  • Jeder Mensch besitzt eine eigene Persönlichkeit und einen eigenen Namen. Dies von Geburt bis zu seinem Tod und unabhängig davon, ob er vermögend oder mittellos ist. Deshalb soll niemand „namenlos“ beerdigt werden (ausser er oder sie wünscht dies ausdrücklich oder es herrscht Krieg).
  • Die jährlichen Kosten für die Namensnennung auf dem Gemeinschaftsgrab für Mittellose sind nicht hoch. Es geht hier um einen jährlichen Betrag von ca. Fr. 1’000 bis 2’000. Berücksichtigt man zudem, dass Mittellose – im Gegensatz zu Steuerzahlern – keinen Anspruch auf ein von der Stadt finanziertes Holzkreuz haben (vgl. § 3 Abs. 1 im Reglement), so bewegen sich die Nettokosten sogar eher im dreistelligen Bereich.
  • Ein solches Reglement ist eine Visitenkarte einer Stadt. Wollen wir nach aussen das Signal aussenden, dass Bremgarten mittellose Menschen als zweitklassig betrachtet?

Wir bitten Sie deshalb, unseren Antrag auf Streichung des Zusatzes «ohne Namensnennung» zu unterstützen.

Danke!