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Ja zum Verrechnungssteuergesetz

Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Referendum: Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

Worum geht es?
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. So unterliegen Zinsen aus inländischen Schweizer Obligationen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Sind die meisten Anlegerinnen und Anleger zu einer zumeist
vollständigen oder zumindest teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, ist die Geltendmachung dieses Anspruchs mit enormem administrativen Aufwand verbunden und führt zudem zu einem vorübergehenden Liquiditätsentzug für die Anlegerin oder den Anleger. Als Folge davon geben Schweizer Konzerne ihre Obligationen in der Regel nicht in der Schweiz, sondern im Ausland aus. Damit stellen sie sicher, dass ihre Titel wettbewerbsfähig sind. Entsprechend ist der Fremdkapitalmarkt Schweiz vergleichsweise unterentwickelt und die damit verbundene Wertschöpfung
aber auch die Arbeitsplätze ebenfalls im Ausland angesiedelt. Zusätzlich hemmt die Umsatzabgabe den Handel mit bestimmten Wertpapieren, worunter auch Obligationen fallen, was sich ebenfalls negativ auf den Fremdkapitalmarkt auswirkt. Dies will die Vorlage mit zwei wesentlichen Reformelementen angehen:

Stärkung des Fremdkapitalmarkts: Mit dieser Vorlage soll die Verrechnungssteuer auf
Obligationszinsen weitgehend abgeschafft werden. Davon bleiben allerdings die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen ausgenommen. Dies erleichtert es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Davon könnten nicht nur inländische, sondern auch
ausländische Konzerne Gebrauch machen. Es besteht zudem die Chance, dass konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz betrieben werden. Belebung des Wertschriften- und Vermögensverwaltungsgeschäfts: Als Begleitmassnahme zu den Reformelementen bei der Verrechnungssteuer wird die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben. Damit wird es für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu handeln, da die Umsatzabgabe entfällt.

Das sagt das Referendumskomitee
Erleichterung der Steuerkriminalität
Die Verrechnungssteuer ist eine so genannte Sicherungssteuer. Weil diese nun auf Obligationen abgeschafft werden soll, kann die Steuerkriminalität steigen. Denn Anlegerinnen und Anleger müssen bei ihrer Steuererklärung die erhaltenen Zinsen nicht mehr ausweisen, um die darauf erhobene
Verrechnungssteuer zurückverlangen zu können. Gleichzeitig könnten Anlegerinnen und Anleger nun geneigt sein, ihre Portfolios so umzustrukturieren, dass vermehrt in Obligationen investiert wird, da diese im Unterschied zu anderen Kapitalerträgen (bspw. Dividenden) eben nicht mehr gesichert sind.

Enorm hohe Einnahmeausfälle für Bund und Kantone
Durch die Verrechnungssteuerreform hätte der Bund einen einmaligen Ausfall von 1 Milliarde Franken. Dies weil nach der Abschaffung zunächst noch während mehreren Jahren die Verrechnungssteuern für deklarierte Zinseinkünfte weiterhin zurückgefordert werden können, während es keine neuen
Einnahmen gibt. Zudem kämen jährlich wiederkehrende Einnahmeausfälle von etwa 230 Millionen hinzu. Gerade diese Rechnung steht allerdings auf wackligen Füssen und geht vom gegenwärtig historisch tiefen Zinsniveau aus. Bei einem normalisierten Zinsniveau von 3 bis 4 % müsste der Bund
mit wiederkehrenden Ausfällen von 600 bis 800 Millionen jährlich rechnen. Weil 10% der Verrechnungssteuereinnahmen an die Kantone gehen, wären auch sie betroffen. Nicht zuletzt könnten dem Bund und den Kantonen auch durch die drohende Zunahme von Steuerkriminalität, Einnahmen
verloren gehen.

Eine Steuerreform für Grosskonzerne
Trotz enorm hoher Einnahmeausfälle profitieren von der Reform nur Grosskonzerne und reiche Anlegerinnen und Anleger. KMU und andere Betriebe, die realen Wert schaffen, spüren lediglich die Steuerausfälle, können aber von den Anpassungen nicht profitieren. Auch droht weder ein Wegzug von
Firmen noch ist mit einem Zuzug neuer Firmen zu rechnen. Es werden also auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus wird mit der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen eine Besteuerung abgeschafft, die eigentlich als Ersatz dafür vorgesehen ist, dass
Kapitaltransaktionen nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Eine Abschaffung rein zugunsten des Kapitalmarktes ohne für die breite Bevölkerung bei der Mehrwertsteuer etwas zu ändern, widerspricht dieser Logik.

Das sagen die Befürworter der Vorlage
Stärkung des Wirtschaftsstandort Schweiz und Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit
Die Verrechnungssteuer benachteiligt und schwächt unser Land im internationalen Standortwettbewerb. Die Steuer bewirkt, dass Schweizer Unternehmen sich Geld im Ausland statt in der Schweiz beschaffen. Diesen Standortnachteil räumt die Reform aus dem Weg: Die Schweiz erhält
gleich lange Spiesse wie andere Länder. Gleichzeitig droht mit der OECD-Mindestbesteuerung eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit. Als Reaktion müssen andere Steuernachteile abgeschafft werden, damit die Schweiz als Unternehmensstandort attraktiv bleibt. Die Verrechnungssteuer steht dabei an vorderster Stelle. Hier besteht Handlungsspielraum unabhängig von der OECD Reform und ihren Vorgaben sowie auch die Möglichkeit, die Standortschwächung zu kompensieren.

Ausfälle werden mehr als kompensiert
Weil nur neue, inländische Obligationen verrechnungssteuerfrei werden, beschränken sich die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein Minimum. Weil gleichzeitig mit der Reform die heutigen verrechnungssteuerlichen Hindernisse für die konzerninterne Finanzierung entfallen, werden
inländische Konzerne ihre Obligationen zunehmend aus der Schweiz heraus ausgeben. Die damit verbundene Wertschöpfung wird zunehmend in die Schweiz zurückkommen, weshalb die positiven volkswirtschaftlichen Effekte zu Mehreinnahmen beim Bund, bei den Sozialversicherungen sowie bei
den Kantonen und Gemeinden führen wird. Man rechnet mit einem BIP-Wachstum von 0.5-0.7 Prozent. Somit könnte die Reform nach etwa vier bis fünf Jahren auch auf Ebene des Bundes selbstfinanzierend und später gewinnbringend sein.

Reform mit Augenmass
Das äusserst positive Kosten-Nutzen Verhältnis der Reform, welches dem Staat mittelfristig sogar zu Mehreinnahmen verhelfen wird, lässt sich durch eine gezielte Anpassung erreichen. Denn im gewichtigeren Bereich der Dividenden, die für Milliardeneinnahmen beim Bund verantwortlich sind und
deren Absicherung auch dringend notwendig ist, ändert sich nichts. Neben der Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes und dem Zugang zu günstigeren Finanzierungen zeichnet sich die Vorlage auch durch ihre administrative Einfachheit aus. Beim Schuldner der Verrechnungssteuer kommt
es zu einer administrativen Entlastung, da er die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen – ausser bei Zinsen aus Kundenguthaben – nicht mehr erheben und abführen muss. Ebenso erfahren Bund und Kantone eine administrative Entlastung, weil die Zahl der Rückerstattungsgesuche ausländischer
Personen und inländischer juristischer Personen, die von der ESTV bearbeitet und diejenigen von natürlichen Personen im Inland, die von den Kantonen bearbeitet werden, zurückgehen.

Empfehlung
Der Ständerat empfiehlt die Vorlage mit 31 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Annahme. Der Nationalrat empfiehlt die Vorlage mit 125 zu 70 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Annahme. Die Mitglieder der Mitte-Partei in der Mitte-Fraktion empfehlen die Initiative einstimmig zur Annahme